Rücktrittsrecht
Nachstehend finden Sie für jede über diese Website angebotene Vertragsart, ob ein gesetzliches Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) besteht.
Kein Rücktrittsrecht bei Speisen und Getränken
Bei der Bestellung von zubereiteten Speisen und Getränken besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Rechtsgrundlage:
- § 18 Abs 1 Z 4 FAGG — Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde; sowie
- § 18 Abs 1 Z 10 FAGG — u. a. Lieferung von Speisen und Getränken sowie Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
Sie werden hierüber vor Abgabe der Bestellung informiert und bestätigen dies mit dem Absenden der Bestellung. Stornierung vor Beginn der Zubereitung sowie Kulanzregelungen richten sich nach unseren AGB.
Kein Rücktrittsrecht bei Tischreservierungen
Eine kostenlose Tischreservierung begründet keine Zahlungspflicht und fällt daher bereits nicht in den Anwendungsbereich des FAGG. Unabhängig davon wäre eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Zeitpunkt gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG vom Rücktrittsrecht ausgenommen. Sie können selbstverständlich jederzeit kostenlos absagen — bitte über den Link in Ihrer Reservierungsbestätigung oder telefonisch.
Zusammenfassung
Für keinen der über diese Website geschlossenen Verträge besteht aus den oben genannten Gründen ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.